Beschlussvorlage - 2017/0009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
1.Für den Bereich zwischen der Söringstraße (B 321) im Osten und dem Gärtnerweg sowie dem Wiesengrund im Westen ist eine Wohnbauflächenentwicklung geplant. Dafür               macht sich die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. 

2.Das Bebauungsplanverfahren wird nach § 13 a BauGB „Bebauungspläne der Innenentwicklung“ im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung               nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

3.Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt im Rahmen einer öffentlichen Auslegung nach §               3 Abs. 2 BauGB.

4.Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB entsprechend der Hauptsatzung der Stadt               Hagenow öffentlich bekanntzumachen.

5.Zur Übernahme der Planungskosten ist ein städtebaulicher Vertrag mit dem Investor               abzuschließen.

 

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Sachverhalt

Problembeschreibung/Begründung:
Auf der Fläche befindet sich ein Wohngrundstück, das zum Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 22 „Nordische“ gehört. Die übrigen Flächen werden zum Teil als Gartenflächen genutzt. Diese Flächen sollen als Wohnbauflächen entwickelt werden.

Für eine städtebaulich geordnete Entwicklung dieses Bereiches macht sich die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 23, 24, 25/4, 26/3, 27/3, 28/3, 29/6, 29/8 und 30/7 aus der Flur 10 Gemarkung Hagenow. Die Fläche ist ca. 0,54 ha groß.

Da sich die Fläche innerhalb der bebauten Ortslage von Hagenow befindet, zwischen bestehender Wohnbebauung im Süden (B-Plan Nr. 22) und der Brachfläche des ehemaligen Gartenmarktes liegt und im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt ist, kann dieser Bebauungsplan nach § 13a Abs. BauGB im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt werden. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgt im Rahmen der öffentlichen Auslegung.

Für Bebauungspläne der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren mit einer Grundfläche weniger als 20.000 m² entfallen die Durchführung einer Umweltprüfung, der Umweltbericht, die abschließende Erklärung und die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung.

Der Aufstellungsbeschluss ist öffentlich bekanntzumachen. Dabei ist auch anzugeben, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Umweltbericht und ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt wird und dass die Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt.

Zur Übernahme der Planungskosten ist ein städtebaulicher Vertrag mit dem Investor abzuschließen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Ja

 

x

Nein

Maßnahme des Ergebnishaushaltes

 

Ja

 

 

Nein

Maßnahme des Finanzhaushaltes

 

Ja

 

 

Nein

Mittel bereits geplant

 

Ja

 

 

Nein

 

Höhe der geplanten Mittel

Mehrbedarf

Gesamtkosten

 

Deckungsvorschlag

Betrag

Kostenträger

Konto

Bezeichnung des Kostenträgers/Konto

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten:

 

Raum für zusätzliche Eintragungen:

 

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Anlagen

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