Beschlussvorlage - 2017/0010
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Einleitung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 41 "Industrie- und Gewerbegebiet Sudenhof IV"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauen / Ordnung / Grundstücks- und Gebäudemanagement
- Bearbeiter:
- Anja Hoffmann
- Verantwortlich:
- Wiese, Dirk
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr
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Vorberatung
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07.03.2017
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Hagenow
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Entscheidung
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06.04.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1.Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 41 „Industrie- und Gewerbegebiet Sudenhof IV“ und der Vorentwurf der Begründung mit Umweltbericht werden in der vorliegenden Fassung gebilligt (siehe Anlage).
2.Zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung aufgrund des § 3 Abs. 1 BauGB wird die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer öffentlichen Auslegung der Vorentwurfsunterlagen von einem Monat durchgeführt. In dieser Zeit wird der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, sich zu der Planung zu äußern. Parallel dazu wird die frühzeitige Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden zur Abgabe einer Stellungnahme – auch im Hinblick auf Umfang und Detaillierung der Umweltprüfung- aufgefordert.
3.Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB entsprechend der Hauptsatzung der Stadt Hagenow öffentlich bekanntzumachen.
Sachverhalt
Problembeschreibung/Begründung:
Der Investor plant, seinen jetzigen Firmensitz in den Industrie- und Gewerbestandort Sudenhof zu verlagern.
Auf der Stadtvertretersitzung vom 14.07.2015 wurde der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 41 gefasst. Der Standort liegt zwischen der Sudenhofer Straße (K 22) und der Kilometerkaserne. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst in der Gemarkung Hagenow, Flur 35 eine Teilfläche aus dem städtischen Flurstück 36/3. Die Fläche ist ca. 4,1 ha groß.
Der Bebauungsplanes Nr. 41 umfasst weiterhin Teilbereiche des Bebauungsplanes Nr. 14 „Gewerbegebiet Sudenhof II“ und des Bebauungsplanes Nr. 23 „Erschließungsstraße Bereich Rudolf-Tarnow-Straße / Gewerbegebiet Sudenhof / Kreisstraße“ östlich der Sudenhofer Straße. Die Festsetzungen aus den Bebauungsplänen Nr. 14 und Nr. 23 stehen der Entwicklung eines Industrie- und Gewerbegebietes entgegen. Sowohl Teilflächen des B-Planes Nr. 14 als auch des B-Planes Nr. 23 werden durch den B-Plan Nr. 41 überlagert, der damit diese Bereiche in ihrer Rechtskraft ersetzt.
Mit dem Vorentwurf sollen frühzeitig die Belange der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie Angaben zur Umweltprüfung abgefordert werden.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit werden die Bürger über die Planungsabsichten informiert.
Im wirksamen Flächennutzungsplan sind die Flächen als gewerbliche Bauflächen (G) dargestellt, so dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt wird.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen |
| Ja |
| x | Nein | ||||
Maßnahme des Ergebnishaushaltes |
| Ja |
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| Nein | ||||
Maßnahme des Finanzhaushaltes |
| Ja |
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| Nein | ||||
Mittel bereits geplant |
| Ja |
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| Nein | ||||
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Höhe der geplanten Mittel | € | ||||||||
Mehrbedarf | € | ||||||||
Gesamtkosten | € | ||||||||
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Deckungsvorschlag | Betrag | Kostenträger | Konto | Bezeichnung des Kostenträgers/Konto | |||||
| € |
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| € |
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Folgekosten:
Raum für zusätzliche Eintragungen:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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2
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(wie Dokument)
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486,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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590,1 kB
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4
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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5
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(wie Dokument)
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170 kB
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6
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(wie Dokument)
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202,9 kB
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7
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(wie Dokument)
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565,9 kB
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8
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(wie Dokument)
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6,6 MB
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9
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(wie Dokument)
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698,7 kB
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10
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(wie Dokument)
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94,1 kB
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