Beschlussvorlage - 2017/0051
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 43 der Stadt Hagenow für das Gebiet "Gärtnerweg/Wiesengrund" gemäß § 3 Abs. 2 BauGB - Verfahren nach § 13a BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauen / Ordnung / Grundstücks- und Gebäudemanagement
- Bearbeiter:
- Anja Hoffmann
- Verantwortlich:
- Wiese, Dirk
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr
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Vorberatung
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12.09.2017
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Hagenow
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Entscheidung
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28.09.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1.Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 43 der Stadt Hagenow für das Gebiet „Gärtnerweg/Wiesengrund“ und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
Anlage 1 zum Beschluss: Begründung und Planzeichnung
2.Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 43 der Stadt Hagenow für das Gebiet „Gärtnerweg/Wiesengrund“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.
Sachverhalt
Problembeschreibung/Begründung:
Auf der Stadtvertretersitzung vom 06.04.2017 wurde der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 43 gefasst.
Die Flächen am Wiesengrund sollen als Wohnbauflächen entwickelt werden. Im Flächennutzungsplan ist dieser Bereich bereits als Wohnbaufläche dargestellt.
Mit der Umnutzung der Gartenflächen kann ein kleiner innerstädtischer Standort westlich der Söringstraße städtebaulich sinnvoll für den Wohnungsbau erschlossen werden. Der Standort schließt unmittelbar an das Wohngebiet „Nordische“ an.
Aufgrund der Lärmeinwirkungen wird eine Wohnbauflächenentwicklung entlang der Söringstraße ausgeschlossen. Die hier befindlichen Gärten werden nur noch zum Teil bewirtschaftet, so dass dieser Bereich in seiner Nutzung gesichert und aufgewertet werden soll. Die Weiternutzung der Gartenflächen in diesem Abschnitt fügt sich in die entlang der Söringstraße prägenden Gartennutzungen ein.
Da das Bebauungsplanverfahren nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren (Bebauungsplan der Innenentwicklung) durchgeführt wird, ist eine frühzeitige Beteiligung der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit nicht erforderlich.
Daher erfolgt jetzt die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans und der Begründung für die Dauer eines Monats. Die öffentliche Auslegung ist ortsüblich bekanntzumachen.
Die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange sind von der öffentlichen Auslegung zu informieren und die Stellungnahmen abzufordern. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen |
| Ja |
| x | Nein | ||||
Maßnahme des Ergebnishaushaltes |
| Ja |
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| Nein | ||||
Maßnahme des Finanzhaushaltes |
| Ja |
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| Nein | ||||
Mittel bereits geplant |
| Ja |
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| Nein | ||||
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Höhe der geplanten Mittel | € | ||||||||
Mehrbedarf | € | ||||||||
Gesamtkosten | € | ||||||||
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Deckungsvorschlag | Betrag | Kostenträger | Konto | Bezeichnung des Kostenträgers/Konto | |||||
| € |
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| € |
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Folgekosten:
Raum für zusätzliche Eintragungen:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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447,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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140,7 kB
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3
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(wie Dokument)
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357,4 kB
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4
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(wie Dokument)
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176,5 kB
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