Beschlussvorlage - 2017/0046
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Stadt Hagenow für das Gebiet "Rudolf-Tarnow-Straße" gemäß § 3 Abs. 2 BauGB - Verfahren nach § 13a BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauen / Ordnung / Grundstücks- und Gebäudemanagement
- Bearbeiter:
- Anja Hoffmann
- Verantwortlich:
- Wiese, Dirk
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr
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Vorberatung
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12.09.2017
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Hagenow
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Entscheidung
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28.09.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1.Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 der Stadt Hagenow für das Gebiet „Rudolf-Tarnow-Straße“ und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2.Der Entwurf der 4 Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Stadt Hagenow für das Gebiet „Rudolf-Tarnow-Straße“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.
Sachverhalt
Problembeschreibung/Begründung:
Auf der heutigen Stadtvertretersitzung wurde der Beschluss über die Einleitung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 gefasst.
Für den Änderungsbereich 1 (südlich der R.-Tarnow-Straße) werden die Angaben zu den zulässigen Verkaufsraumflächen im Teil B-Text geändert. Der Bereich der Sportanlagen des Hagenower Turnvereins wird als Gemeinbedarfsfläche „Sportanlagen“ festgesetzt. Die Verkehrsflächen und der Gehölzbestand werden entsprechend des Bestandes übernommen. Die Baugrenzen bleiben im Wesentlichen bestehen.
Für den Änderungsbereich 2 (nördlich der R.-Tarnow-Straße) erfolgt die Änderung von Mischgebiet in Sondergebiet großflächiger Einzelhandel mit einer entsprechenden textlichen Festsetzung zur max. Verkaufsraumfläche. Um die verkehrliche Erschließung für die Anlieferung und den Parkplatz von der Erschließungsstraße A zu sichern, wird im Norden eine Straße vorgesehen. Dazu macht sich die Inanspruchnahme eines Streifens der Gärten erforderlich. Die Gärten erhalten wieder eine durchgehende Einzäunung. Für die abzunehmenden Bäume im Sondergebiet ist Ersatz zu schaffen. Trafostation und Leitungen werden verlagert. Die Stadt Hagenow bemüht sich, dass die 110 kV-Freileitung aus dem Stadtgebiet verlegt wird.
Da das Bebauungsplanverfahren nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren (Bebauungsplan der Innenentwicklung) durchgeführt wird, ist eine frühzeitige Beteiligung der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit nicht erforderlich.
Daher erfolgt jetzt die öffentliche Auslegung der 4. Änderung des Entwurfs des Bebauungsplanes und der Begründung für die Dauer eines Monats. Die öffentliche Auslegung ist ortsüblich bekanntzumachen.
Die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange sind von der öffentlichen Auslegung zu informieren und die Stellungnahmen abzufordern. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 4. Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben können.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen |
| Ja |
| x | Nein | ||||
Maßnahme des Ergebnishaushaltes |
| Ja |
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| Nein | ||||
Maßnahme des Finanzhaushaltes |
| Ja |
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| Nein | ||||
Mittel bereits geplant |
| Ja |
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| Nein | ||||
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Höhe der geplanten Mittel | € | ||||||||
Mehrbedarf | € | ||||||||
Gesamtkosten | € | ||||||||
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Deckungsvorschlag | Betrag | Kostenträger | Konto | Bezeichnung des Kostenträgers/Konto | |||||
| € |
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| € |
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Folgekosten:
Raum für zusätzliche Eintragungen:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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5 MB
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3
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(wie Dokument)
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21,9 kB
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4
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(wie Dokument)
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18,1 kB
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5
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(wie Dokument)
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788,2 kB
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6
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(wie Dokument)
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1 MB
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7
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(wie Dokument)
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186,7 kB
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