Beschlussvorlage - 2017/0046

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
1.Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 der Stadt Hagenow für das Gebiet               „Rudolf-Tarnow-Straße“ und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

2.Der Entwurf der 4 Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Stadt Hagenow für das               Gebiet „Rudolf-Tarnow-Straße“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB               öffentlich auszulegen. Die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange sind von               der Auslegung zu benachrichtigen.

 

 

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Sachverhalt

Problembeschreibung/Begründung:

Auf der heutigen Stadtvertretersitzung wurde der Beschluss über die Einleitung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 gefasst.

Für den Änderungsbereich 1 (südlich der R.-Tarnow-Straße) werden die Angaben zu den zulässigen Verkaufsraumflächen im Teil B-Text geändert. Der Bereich der Sportanlagen des Hagenower Turnvereins wird als Gemeinbedarfsfläche „Sportanlagen“ festgesetzt. Die Verkehrsflächen und der Gehölzbestand werden entsprechend des Bestandes übernommen. Die Baugrenzen bleiben im Wesentlichen bestehen.

Für den Änderungsbereich 2 (nördlich der R.-Tarnow-Straße) erfolgt die Änderung von Mischgebiet in Sondergebiet großflächiger Einzelhandel mit einer entsprechenden textlichen Festsetzung zur max. Verkaufsraumfläche. Um die verkehrliche Erschließung für die Anlieferung und den Parkplatz von der Erschließungsstraße A zu sichern, wird im Norden eine Straße vorgesehen. Dazu macht sich die Inanspruchnahme eines Streifens der Gärten erforderlich. Die Gärten erhalten wieder eine durchgehende Einzäunung. Für die abzunehmenden Bäume im Sondergebiet ist Ersatz zu schaffen. Trafostation und Leitungen werden verlagert. Die Stadt Hagenow bemüht sich, dass die 110 kV-Freileitung aus dem Stadtgebiet verlegt wird.

Da das Bebauungsplanverfahren nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren (Bebauungsplan der Innenentwicklung) durchgeführt wird, ist eine frühzeitige Beteiligung der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit nicht erforderlich.

Daher erfolgt jetzt die öffentliche Auslegung der 4. Änderung des Entwurfs des Bebauungsplanes und der Begründung für die Dauer eines Monats. Die öffentliche Auslegung ist ortsüblich bekanntzumachen.

Die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange sind von der öffentlichen Auslegung zu informieren und die Stellungnahmen abzufordern. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 4. Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben können.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Ja

 

x

Nein

Maßnahme des Ergebnishaushaltes

 

Ja

 

 

Nein

Maßnahme des Finanzhaushaltes

 

Ja

 

 

Nein

Mittel bereits geplant

 

Ja

 

 

Nein

 

Höhe der geplanten Mittel

Mehrbedarf

Gesamtkosten

 

Deckungsvorschlag

Betrag

Kostenträger

Konto

Bezeichnung des Kostenträgers/Konto

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten:

 

Raum für zusätzliche Eintragungen:

 

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Anlagen

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