Beschlussvorlage - 2018/0003

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
1.Die während der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen zum Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Rudolf-Tarnow-Straße“ hat die               Stadtvertretung geprüft und mit folgendem Ergebnis gemäß Abwägungsprotokoll (Anlage)               abgewogen:

a) berücksichtigt werden Anregungen von:

- HanseGas GmbH

- Landesamt für innere Verwaltung M-V

- Stadtwerke Hagenow GmbH

- Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und                   Katastrophenschutz M-V

- Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

- Vodafone Kabel Deutschland GmbH

- Landkreis Ludwigslust-Parchim

- Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg

- WEMAG AG

- Bürger 1

 

b) teilweise berücksichtigt werden Anregungen von:

- Landkreis Ludwigslust-Parchim, Bereich Immissionsschutz

 

c) nicht berücksichtigt werden Anregungen von:

- keine

 

d) beteiligte Behörden und sonstige TÖB´S und Nachbargemeinden, die keine
        Hinweise und Anregungen in der Stellungnahme vorgetragen haben,                            werden zur Kenntnis genommen:

- 50Hertz Transmission GmbH

­- Landesamt für Kultur und Denkmalpflege M-V

- Forstamt Radelübbe

- Wasser- und Bodenverband Boize-Sude-Schaale

- GDMcom

- Landgesellschaft M-V mbH

- Straßenbauamt Schwerin

- Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V

- Gemeinden Bandenitz, Bobzin, Gammelin, Hülseburg, Kirch Jesar,         

       Kuhstorf, Moraas, Pätow-Steegen, Redefin, Setzin, Toddin und Warlitz

 

2.Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit, die Stellungnahmen erhoben haben, von dem               Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Problembeschreibung/Begründung:

Die Stadtvertretung hat am 28.09.2017 den Beschluss zur Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Rudolf-Tarnow-Straße“ bestehend aus zwei Geltungsbereichen gefasst. 

Auf der Stadtvertretersitzung am 28.09.2017 wurde die öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen, die vom 06.11.2017 bis zum 07.12.2017 erfolgte. Die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 26.10.2017 über die öffentliche Auslegung informiert und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Die Stellungnahmen liegen nunmehr vor.

Von der Öffentlichkeit wurde eine Stellungnahme vorgetragen.

Als nächster Verfahrensschritt sind nun auf Grundlage des § 1 Abs. 7 BauGB die öffentlichen und privaten Belange abzuwägen, welche im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebracht wurden. Es ist zu prüfen, inwieweit die vorgebrachten Anregungen in der Planung berücksichtigt werden sollen.

Die Einwender sind von dem Abwägungsergebnis zu benachrichtigen.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Ja

 

x

Nein

Maßnahme des Ergebnishaushaltes

 

Ja

 

 

Nein

Maßnahme des Finanzhaushaltes

 

Ja

 

 

Nein

Mittel bereits geplant

 

Ja

 

 

Nein

 

Höhe der geplanten Mittel

Mehrbedarf

Gesamtkosten

 

Deckungsvorschlag

Betrag

Kostenträger

Konto

Bezeichnung des Kostenträgers/Konto

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten:

 

Raum für zusätzliche Eintragungen:

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...