Beschlussvorlage - 2018/0009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt die Satzung der Stadt Hagenow über die Unterhaltung einer Obdachlosenunterkunft und Erhebung von Gebühren für deren Inanspruchnahme – Obdachlosensatzung - einschließlich der Gebührenkalkulation laut Anlage

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Sachverhalt

Problembeschreibung/Begründung:


Die Stadt Hagenow unterhält seit dem 01.10.2016 eine Obdachlosenunterkunft in der Bahnhofstraße 91 in Hagenow. Eine Weiternutzung des Objektes in der Friedrich-List-Straße 9 war zu diesem Zwecke aufgrund des baulichen Zustandes des Gebäudes nicht möglich. Die Stadt Hagenow ist Mieter des Objektes in der Bahnhofstraße 91. Eigentümer ist die Hagenower Wohnungsbau GmbH. Ein entsprechender Mietvertrag wurde zwischen beiden Parteien für die Dauer von 10 Jahren geschlossen. Die Stadt Hagenow ist vertraglich verpflichtet, Miete in Höhe von 1.670 Euro monatlich an den Eigentümer zu entrichten. Die Mietkosten sollen in voller Höhe auf die Benutzer der Obdachlosenunterkunft umgelegt werden. Aus              diesem Grund war eine grundlegende Überarbeitung der derzeitigen Satzung über die Benutzungs- und Gebührenordnung für das Haus für Wohnungsnotfälle der Stadt Hagenow notwendig. Diese tritt mit Inkrafttreten der im Betreff bezeichneten Satzung außer Kraft. Die Vorlage beim Landkreis-Ludwigslust-Parchim, Kommunalaufsicht, ist erfolgt. Änderungen und Hinweise wurden in die der Beschlussvorlage beigefügten Anlagen eingearbeitet.

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

X

Ja

 

 

Nein

Maßnahme des Ergebnishaushaltes

X

Ja

 

 

Nein

Maßnahme des Finanzhaushaltes

X

Ja

 

 

Nein

Mittel bereits geplant

 

Ja

 

 

Nein

 

Höhe der geplanten Mittel

Mehrbedarf

Gesamtkosten

 

Deckungsvorschlag

Betrag

Kostenträger

Konto

Bezeichnung des Kostenträgers/Konto

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten:

 

Raum für zusätzliche Eintragungen:

 

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Anlagen

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