Beschlussvorlage - 2018/0073

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
1.Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 5; bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) und der dazugehörige Begründung werden               gebilligt und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Zusätzlich sind               der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1               BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen.             

2. Der Plangeltungsbereich befindet sich im Ortsteil Scharbow, östlich der Dorfstraße und wird               wie folgt begrenzt:

im Norden:durch einen vorhandenen Graben (Vorflut),

im Osten:durch Flächen für die Landwirtschaft,

im Süden:durch einen unbefestigten Weg, 

im Westen:durch die Dorfstraße.

3. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am               Planverfahren zu beteiligen.

 

4.Die Nachbargemeinden sind gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 

5.Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

6.In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht               fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den               Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Hagenow deren Inhalt               nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des               Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

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Sachverhalt

Problembeschreibung/Begründung:

Die Stadt Hagenow führt das Aufstellungsverfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5 der Stadt Hagenow „Wohnbebauung in Scharbow, Dorfstraße 55“ durch, um planungsrechtliche Voraussetzungen für die ergänzende Wohnnutzung im rückwärtigen Teil des Grundstücks Dorfstraße 55 in Scharbow zu schaffen.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt in einem zweistufigen Regelverfahren nach den Vorgaben des Baugesetzbuches.

Die frühzeitigen Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit dem Vorentwurf durchgeführt. Die Beteiligung der Nachbargemeinden ist erfolgt.

 

Während der vorgenannten Beteiligungsverfahren wurden Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie von Nachbargemeinden zu der Planung abgegeben. Von der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben.

Es ergaben sich

-                 zu berücksichtigende,

-                 teilweise zu berücksichtigende und

-                 nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen.

Im Rahmen der Abwägung sind gemäß § 1 Abs. 7 BauGB die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen worden.

 

Im Ergebnis des Abwägungsprozesses ist der Entwurf des Bebauungsplanes entwickelt worden. Die Anregungen und Hinweise finden gemäß der Behandlung der Stellungnahmen Berücksichtigung in den Planunterlagen (Entwurf). Das städtebauliche Konzept durch den Vorhabenträger wird beibehalten.


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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Ja

 

x

Nein

Maßnahme des Ergebnishaushaltes

 

Ja

 

 

Nein

Maßnahme des Finanzhaushaltes

 

Ja

 

 

Nein

Mittel bereits geplant

 

Ja

 

 

Nein

 

Höhe der geplanten Mittel

Mehrbedarf

Gesamtkosten

 

Deckungsvorschlag

Betrag

Kostenträger

Konto

Bezeichnung des Kostenträgers/Konto

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten:

 

Raum für zusätzliche Eintragungen:

 

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Anlagen

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