Beschlussvorlage - 2019/0138

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
 

Die Stadtvertretung beschließt den in der Anlage ermittelten Kostensatz für die Ganztagsverpflegung in den kommunalen Kindertagesstätten ab 01.01.2020

 

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Sachverhalt

Problembeschreibung/Begründung:
 

Die Personalkosten für die Ganztagsversorgung können in den Entgeltverhandlungen mit dem Landkreis nicht geltend gemacht werden. Diese Kosten trägt bisher die Stadt.

Nach § 29 Abs. 1 des Kindertagesförderungsgesetzes  (KiföG M-V) vom 04.09.2019 haben die Eltern die Kosten der Verpflegung zu tragen. Zu den Verpflegungskosten zählen das Essen, die Beschaffung der Grundstoffe, der Wareneinsatz und alles, was zur Zubereitung und Ausreichung der Speisen und Getränke unmittelbar benötigt wird.

 

Um eine gute Versorgung der Kinder gewährleisten zu können, sind Servicekräfte erforderlich. Diese sind bereits langjährig bei der Stadt beschäftigt. Für eine kostendeckende Finanzierung der Verpflegung sind folgende Entgelte anzusetzen (vergl. Kalkulation in der Anlage).

 

Auf Antrag können einkommensschwache Familien die Kostenübernahme beim Landkreis Ludwigslust-Parchim beantragen.

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

x

Ja

 

 

Nein

Maßnahme des Ergebnishaushaltes

x

Ja

 

 

Nein

Maßnahme des Finanzhaushaltes

x

Ja

 

 

Nein

Mittel bereits geplant

x

Ja

 

 

Nein

 

Höhe der geplanten Mittel

Mehrbedarf

Gesamtkosten

 

Deckungsvorschlag

Betrag

Kostenträger

Konto

Bezeichnung des Kostenträgers/Konto

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten:

 

Raum für zusätzliche Eintragungen:

 

Geplante Einnahmen aus Verpflegungsentgelten  insg.: 521.243,97 €

 

 

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Anlagen

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