Beschlussvorlage - 2020/0175

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Antrag auf Abweichung / Befreiung von den Festsetzungen des § 8 Dachaufbauten / Dachflächenfenster der Gestaltungssatzung "Altstadt Hagenow" für das Gebäude Lange Straße 114 wird abgelehnt.

 

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Sachverhalt

Problembeschreibung/Begründung:

Das Gebäude Lange Straße 114 liegt im ausgewiesenen Sanierungsgebiet, im Geltungsbereich der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung der Stadt Hagenow sowie im ausgewiesenen Denkmalbereich „Hagenow – Altstadt“. Ebenfalls ist das Gebäude als Einzeldenkmal erfasst und wird in der Denkmalliste des Landkreises Ludwigslust-Parchim geführt.

Geplant ist die Schaffung von 4 Wohneinheiten im Dachgeschoss des Gebäudes Lange Straße 114 und damit die Anordnung von jeweils 4 Gauben pro Dachseite. Gemäß § 8 Abs. 4 Gestaltungssatzung „Altstadt Hagenow“ sind höchstens drei Dachgauben pro Hauptdachseite zulässig.

Eine Alternative mit drei zulässigen Dachgauben, die ggf. durch andere Wohnungsgrundrisse möglich wären, wurde durch den Architekten offensichtlich nicht geprüft. Das Wohn- und Geschäftshaus Lange Straße 114 stellt ein besonders bedeutsames Gebäude in der Straßenansicht der Langen Straße dar. Daher empfiehlt die Verwaltung, eine Abweichung / Befreiung von der Gestaltungssatzung „Altstadt Hagenow“ abzulehnen.

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Ja

 

x

Nein

Maßnahme des Ergebnishaushaltes

 

Ja

 

 

Nein

Maßnahme des Finanzhaushaltes

 

Ja

 

 

Nein

Mittel bereits geplant

 

Ja

 

 

Nein

 

Höhe der geplanten Mittel

Mehrbedarf

Gesamtkosten

 

Deckungsvorschlag

Betrag

Kostenträger

Konto

Bezeichnung des Kostenträgers/Konto

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten:

 

Raum für zusätzliche Eintragungen:

 

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Anlagen

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