Beschlussvorlage - 2020/0202

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag: Auf der Basis des Beschlusses 2020/184 zur Bewerbung im Modellprojekt Smart Cities beschließt die Stadtvertretung ihre Digitale Strategie (Smart City – Strategie) für den Zeitraum bis 2025

 

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Sachverhalt

Problembeschreibung/Begründung:

Die Leitlinien der Smart City Charta des Bundes aus dem Jahr 2017 stellen für die nachhaltige Gestaltung der digitalen Transformation in der Stadt Hagenow eine wichtige Grundlage dar und waren elementarer Bezugspunkt bei der Formulierung der Digitalen Agenda Hagenow. In Anlehnung an die zentralen Leitlinien der Charta, ergeben sich für die Digitale Strategie grundlegende Konzeptionselemente, die bei der Ausarbeitung der Agenda, aber auch der Formulierung von Maßnahmen berücksichtigt wurden.

Auf  der Basis der in einem öffentlich, partizipativen Verfahren entwickelte Digitale Agenda Hagenows verfolgt unsere Smart City Strategie vier zentrale Ziele, welche im Einklang mit dem 2015 verabschiedetem integriertem Stadtentwicklungskonzept (ISEK) stehen.

 

(1)   Zukunftssicherung des Wirtschaftsstandortes Hagenow als attraktiver Gewerbestandort: Prozesse und Arbeitsweisen werden zunehmend in den digitalen Raum verlagert, wodurch sich – auf Basis einer funktionierenden digitalen Infrastruktur – besonders für ländliche Regionen neue Potenziale ergeben. Die Digitalisierung ermöglicht flexiblere Arbeitsmodelle und kann vielen Hagenowern eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglichen. Gleichzeitig bietet sich mit der Digitalisierung die Chance, Hagenow für neue bzw. innovative Branchen (etwa aus der Digital- und Kreativwirtschaft) zu öffnen und den Wirtschaftsstandort attraktiver zu gestalten. Smarte Tools sollen den stationären Einzelhandel gegenüber der globalen Branchenkonkurrenz stärken.

(2)   Ausbau der sozialen und verkehrlichen Infrastruktur unter Aspekten der Barrierefreiheit und Inklusion: Durch eine digitale Infrastruktur und digitalen Anwendungen, etwa im Bereich des eGovernments und der ePartizipation, wird Hagenow eine Verbesserung des Leistungs- und Serviceangebots der Kommune erreichen. Da perspektivisch viele Angebote bzw. Prozesse online abgerufen bzw. abgewickelt werden sollen, können deutliche Komfortgewinne für die Bürger erzielt werden. Hierdurch und durch die Implementierung smarter Apps wird auch die Barrierefreiheit bzw. Inklusion in Hagenow nachhaltig verbessert.

(3)   Stärkung der zentralen Funktionen eines Mittelzentrums mit regionaler Bedeutung: Mit der Verantwortung Hagenows als Mittelzentrum muss die Stadt in der Digitalisierung eine Vorreiter-Funktion einnehmen. Neben den zur Kommune gehörenden Ortsteilen ist vor allem die zentrale Funktion für die umliegende Amtsgemeinde Hagenow-Land hervorzuheben. Im Verbund mit weiteren Zentren der Region – vor allem  Lübtheen, Ludwigslust,  Wittenburg und Zarrentin – müssen abgestimmte Digitalkonzepte insbesondere die Bereiche Tourismus und Regionalmarketing, Einzelhandel/Gewerbe und Mobilität in den Blick nehmen.

(4)   Dauerhafte Sicherung von Ressourcen und Förderung von Klimaschutz: Durch die intelligente Vernetzung wird der Aufbau einer smarten, bedarfsgerechteren und somit effizienteren Ver-/Entsorgungsstruktur möglich. Allein die Stärkung der digitalen Kommunikation und städtischen Steuerung via IKT-Systemen macht die papierhafte Verwaltung sowie die physische Mobilität in weiten Teilen obsolet, wodurch Ressourcen gespart werden. Durch die digitale Vernetzung über Kommunikationstools können darüber hinaus bürgerschaftliche Potenziale (z. B. für Natur- und Umweltschutzmaßnahmen im Stadtraum) aktiviert werden.

Gemäß dieser strategischen Ziele soll Hagenow mit Mitteln der Digitalisierung bürgerfreundlicher, nachhaltiger und lebenswerter gestaltet werden. Da die Stadt Hagenow – auch aufgrund spezifischer Herausforderungen eines ländlichen Zentrums – auf bislang nur wenigen Erfahrungswerten aufbauen kann, wird insbesondere der Ansatz einer bürgergetriebenen Smart City (bottom up) verfolgt, in der vielfältige Maßnahmen zur Kompetenzförderung zentrale Entwicklungsprozesse im Bereich der Digitalisierungsprozesse befördern sollen.

Für die Umsetzung der Strategie wird eine Personalstelle Digitalisierung/ IT Administration geschaffen werden, welche für 5 Jahre aus den beantragten Bundesmitteln anteilig gefördert werden soll. Darüber hinaus soll das Digitalisierungsmanagement für 6 Monate extern verstärkt werden. Auch dafür werden Fördermittel beantragt. Bei der Umsetzung wird die Verwaltung durch die interdisziplinär und sektor übergreifend besetzte AG Digitalisierung beraten.  Deren Mitglieder übernehmen Patenfunktionen für die 7 zentralen Maßnahmen für die besondere Umsetzungsgruppen gebildet werden.

 

Der Prozess der Umsetzung wird partizipativ gestaltet durch Einbeziehung der Bürger und Partner unseres breit angelegten Netzwerkes. Ziel ist es so zu best practice Anwendungen für das gesmate Amtsgebiet zu kommen, die sich in der Region in anderen Ämtern und Gemeinden sowie Institutionen multiplizieren lassen.

Einen Schwerpunkt der Maßnahmen bildet neben dem digitalen Bürgerbüro das digitale Lernen für alle Altersgruppen. Dazu soll vor allem unsere Bibliothek ein digitales Lern- und Kommunikationszentrum werden.

 

Unter Abzug unserer eigenen Personalkosten, die wir ebenfalls in das Smart City Projekt einbringen, bewerben wir uns um rund 717 Tausend EURO Fördermittel für den Zeitraum bis 2025. Auf Grund der zu erwartenden Schwächung unseres Haushaltes durch die Auswirkungen der Corona Pandemie haben wir eine 90%-ige Förderung beantragt, auf die jedoch kein Rechtsanspruch besteht.


Votum:

Im Ausschuss für Wirtschaftsförderung Handwerk, Gewerbe und Tourismus wurden in der Sitzung vom 19.5.2020 die Eckpunkte der Bewerbung diskutiert. Der Ausschuss empfahl einstimmig den Beschluss zur Verabschiedung einer Smart City Strategie als Bestandeteil des Bewerbungsprozesses herbeizuführen.

Um Zustimmung wird gebeten.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

x

Ja

 

 

Nein

Maßnahme des Ergebnishaushaltes

x

Ja

 

 

Nein

Maßnahme des Finanzhaushaltes

x

Ja

 

 

Nein

Mittel bereits geplant

 

Ja

 

x

Nein

 

Höhe der geplanten Mittel

Mehrbedarf

Gesamtkosten

 

Deckungsvorschlag

Betrag

Kostenträger

Konto

Bezeichnung des Kostenträgers/Konto

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten: Bei einer genehmigten Förderung von 90 % wird der Haushalt der Stadt im Zeitraum bis 2025 mit zusätzlichen 71 T€ belastet.

 

Raum für zusätzliche Eintragungen:

 

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Anlagen

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