Beschlussvorlage - 2020/0245
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Hagenow mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen / Allgemeine Verwaltung / Bürgerservice
- Bearbeiter:
- Martin Reimer
- Verantwortlich:
- Hochgesandt, Roland
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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02.12.2020
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Hagenow
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Entscheidung
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11.02.2021
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Sachverhalt
Problembeschreibung/Begründung:
Durch die zeitliche Umstellung des Planungsprozesses ist es uns wiederum gelungen, den Haushaltsplanentwurf noch im laufenden Jahr für das Folgejahr zu erstellen.
Nach den geführten Haushaltsberatungen mit allen Fachbereichen der Stadtverwaltung und der Vorlage der zu erwartenden Zahlungen aus dem Finanzausgleich des Landes und der Ergebnisse der Septembersteuerschätzung des Bundes lagen die grundlegenden Zahlen für die Erstellung des Haushaltsentwurfes vor. Somit konnte der Haushaltsplanentwurf am 12.10. bereits dem Finanzausschuss mit einer grundlegend positiven Tendenz vorgelegt werden. Diese Aussage war in den Zeiten der Corona-Pandemie nicht selbstverständlich, da auch im kommunalen Sektor vor allem Ertragsverluste entstehen. Es muss hierbei betont werden, dass sich bisher der Bund und das Land den Kommunen gegenüber sehr loyal verhalten haben. In den Haushaltsplanentwurf sind alle aktuell verfügbaren Zahlen eingeflossen. Weiterhin ist natürlich infolge der Pandemie die Planung in einigen Punkten unter Vorbehalt zu sehen.
Die Grundlagen der Haushaltsplanung sind die Folgenden:
- Finanzausgleichsgesetz M-V vom 09.04.2020 (GVOBl. M-V 2020, S.166)
- Orientierungsdatenerlass des Ministeriums für Inneres und Europa M-V vom 02.10.2020,
- Ergebnisse der 158. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ im Auftrage des
Bundes vom 08.09. bis 10.09.2020 als Videokonferenz,
- Schreiben des Landkreises vom 20.10.2020 zur Bestimmung des angemessenen Kreisum-
lagesatzes 2021,
- Verordnung über die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils
an der Einkommensteuer für die Jahre 2021, 2022 und 2023 vom 21.09.2020 (BGBl. Teil I
Nr. 43 S. 2017),
- Verordnung über die Festsetzung der Länderschlüsselzahlen und die Ermittlung der
Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils am Aufkommen der Umsatzsteuer
nach § 5a des Gemeindereformgesetzes vom 21.09.2020 (BGBl. Teil I Nr. 43 S. 2018),
- Mittelanmeldungen der Fachbereiche zum Haushaltsplan 2021.
Im Ergebnisplan wird zwar ein Minus von 267.800,00 Euro ausgewiesen, dieser Betrag kann jedoch vollumfänglich aus Kapitalrücklagen gedeckt werden. Davon werden 32.900,00 Euro aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage entnommen. Der höhere Restbetrag von 234.900,00 Euro kommt aus der allgemeinen Kapitalrücklage, da diese Summe den Restwert der abzureißenden Sporthalle „ Am Kietz“ darstellt.
Insgesamt ist der Ergebnishaushalt im Planjahr sowie im Finanzplanungszeitraum ausgeglichen.
Gleiches trifft auch für den Finanzhaushalt zu, auch wenn in der Haushaltssatzung ein jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von - 3.296.400,00 Euro ausgewiesen wird. Dieser ist durch eine Zuführung von 4.000.000,00 Euro zur Investitionsfinanzierung entstanden. Der Ausgleich erfolgt aus dem positiven Liquiditätsvortrag aus Vorjahren.
Das Investitionsvolumen beträgt im Finanzhaushalt insgesamt 7.378.300,00 Euro, im Vorjahr waren es 5.001.800,00 Euro. Hinzu kommen noch Übertragungsermächtigungen aus dem Haushaltsvorjahr.
Folgende Schwerpunkte aus der Investitionstätigkeit sind vorgesehen:
- Zentrum- Bau Lindenplatz 700.000,00 Euro,
- Planung und Neubau Europaschule 4.582.000,00 Euro,
- Anschaffung eines Löschfahrzeuges für die FF 430.000,00 Euro,
- Kauf von Grundstücken 150.000,00 Euro,
- Planung Schulsporthalle -Am Kietz- 235.000,00 Euro,
- Erweiterung Ausstellung Museum 3.BA 190.400,00 Euro,
- Zuschuss Kofinanzierung Vorhaben Tanzstudio 125.000,00 Euro,
- Eigenanteil Städtebauförderung – Zentrum - 555.000,00 Euro,
- Eigenanteil Städtebauförderung - Stadtumbau Ost - 80.000,00 Euro,
- Schaffung eines Willkommensplatzes 109.900,00 Euro.
Eine Kreditaufnahme ist in 2021 nicht vorgesehen, im Finanzplanungszeitraum bis 2024 sind 8.100.000,00 Euro eingestellt.
Der Kreisumlagesatz beträgt wie im Vorjahr 39,9 v.H. Für die Stadt Hagenow bedeutet dieses für 2021 eine Umlage von 6.240.500,00 Euro. Zum Vergleich im Vorjahr waren es 6.154.300,00 Euro. Infolge der jährlich steigenden Berechnungsgrundlage der Kreisumlage ist der Landkreis zur Mäßigung bei der Umlageerhebung in Folgejahren aufgerufen.
Die Hebesätze haben sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. Durch die Erhöhung der landesdurchschnittlichen Hebesätze infolge der Neuregelung des Finanzausgleichs besteht aus Verwaltungssicht Handlungsbedarf.
Weiterführend wird auf den Vorbericht und den Haushaltsplan verwiesen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen | X | Ja |
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| Nein | ||||
Maßnahme des Ergebnishaushaltes | X | Ja |
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| Nein | ||||
Maßnahme des Finanzhaushaltes | X | Ja |
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| Nein | ||||
Mittel bereits geplant |
| Ja |
| X | Nein | ||||
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Höhe der geplanten Mittel | € | ||||||||
Mehrbedarf | € | ||||||||
Gesamtkosten | € | ||||||||
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Deckungsvorschlag | Betrag | Kostenträger | Konto | Bezeichnung des Kostenträgers/Konto | |||||
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| € |
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Folgekosten:
Raum für zusätzliche Eintragungen:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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13 MB
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