Beschlussvorlage - 2016/0002
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 4.1 "Gewerbegebiet Sudenhof – Autohaus Prox & Walter" der Stadt Hagenow
(Teilfläche aus rechtsverbindlichen B-Plan Nr. 4 für das Gebiet südöstlich der B 321 / Hauptzufahrt ehemalige Garnisonskaserne
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauen / Ordnung / Grundstücks- und Gebäudemanagement
- Bearbeiter:
- Anja Hoffmann
- Verantwortlich:
- Wiese, Dirk
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr
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Vorberatung
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26.01.2016
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Hagenow
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Entscheidung
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25.02.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1.Für das Gebiet „Gewerbegebiet Sudenhof – Autohaus Prox & Walter“, zwischen der B 321 und der Sudenhofer Straße wird ein Bebauungsplan nach dem Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722), aufgestellt.
2.Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes werden nachfolgende Ziele verfolgt:
- Sicherung der bestehenden gewerblichen Nutzungen
- Erweiterungen für zukünftige Anforderungen von gewerblichen Nutzungen
- Neuordnung der Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen
3.Der Beschluss ist nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich gemäß der Hauptsatzung der Stadt Hagenow bekannt zu machen.
Sachverhalt
Problembeschreibung/Begründung:
Der Bebauungsplan Nr. 4 für das Gebiet südöstlich der B 321 / Hauptzufahrt ehemalige Garnisonskaserne ist seit 23.04.1999 rechtsverbindlich. Die Baufelder 1.1 und 1.2 befinden sich südlich der B 321 und östlich der Sudenhofer Straße (Kreisstraße 22) sowie nördlich der Zufahrt zur Firma Kühne.
Die Baufelder 1.1. und 1.2 werden durch das Autohaus Prox & Walter genutzt und sind überwiegend bebaut. Die Nutzungen wurden mittlerweile über den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4 hinaus in Richtung Osten erweitert. Festgesetzte Ausgleichsmaßnahmen und zu erhaltende Gehölzflächen sind davon betroffen. Da die im B-Plan dargestellte Gasleitung umverlegt wurde, können die Baugrenzen neu festgesetzt werden. Die festgesetzte Grundflächenzahl (GRZ) von 0,5 entspricht nicht mehr den aktuellen Anforderungen an die Entwicklung eines Gewerbegebietes (möglich wäre nach BauNVO eine GRZ von max. 0,8).
Für den Bereich der beiden Baufelder 1.1 und 1.2 einschließlich der flächenmäßigen Erweiterungen ist daher ein neuer Bebauungsplan aufzustellen – hier der B-Plan Nr. 4.1. Es ist eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung zur Versiegelung mit den erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen, eine Umweltprüfung (Umweltbericht) und ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zu erstellen.
Der B-Plan Nr. 4.1 überlagert den Teilbereich des B-Planes Nr. 4 östlich der Sudenhofer Straße und ersetzt damit diesen Bereich in seiner Rechtskraft.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen |
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| x | Nein | ||||
Maßnahme des Ergebnishaushaltes |
| Ja |
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| Nein | ||||
Maßnahme des Finanzhaushaltes |
| Ja |
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| Nein | ||||
Mittel bereits geplant |
| Ja |
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| Nein | ||||
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Höhe der geplanten Mittel | € | ||||||||
Mehrbedarf | € | ||||||||
Gesamtkosten | € | ||||||||
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Deckungsvorschlag | Betrag | Kostenträger | Konto | Bezeichnung des Kostenträgers/Konto | |||||
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| € |
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Folgekosten:
Raum für zusätzliche Eintragungen:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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