Beschlussvorlage - 2021/0264

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 7 „Eigenheimbau Hagenow Heide“, I. Bauabschnitt – Dachneigung- für den Anbau eines Wintergartens – gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.  

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Sachverhalt

Problembeschreibung/Begründung:
 

Der Bebauungsplan Nr. 7 „Eigenheimbau Hagenow Heide“ ist rechtkräftig. Entsprechend den Festsetzungen  ist eine Dachneigung von 38 ° bis 50 ° zulässig.

Gemäß § 31 Abs. 2 stellt die Eigentümerin des Flurstückes 114/144 der Flur 1 in der Gemarkung Hagenow Heide den Antrag, von der Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Eigenheimbau Hagenow Heide“ – Dachneigung - für den Anbau eines Wintergartens befreit zu werden.

Abweichend vom Hauptgebäude kann aufgrund der vorhandenen beschränkten Anschlusshöhe, der gewünschten erforderlichen Grundfläche und der Gebäudearchitektur keine planerisch plausible und wirtschaftliche Ausführung eines Dachgefälles von 38°bis 50° hergestellt werden.

Bei dem geplanten Wintergarten handelt es sich um einen optisch deutlich untergeordneten

Anbau. Große transparente Glasflächen und die zurückhaltende Konstruktionsfarbe Anthrazit werden insgesamt dezent wirken. Die Architektur des Hauptgebäudes, welches die Festsetzung hinsichtlich der Dachneigung erfüllt, bleibt dadurch weiterhin im Vordergrund.

Der Gesamteindruck wird sich städtebaulich integrieren.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Ja

 

x

Nein

Maßnahme des Ergebnishaushaltes

 

Ja

 

 

Nein

Maßnahme des Finanzhaushaltes

 

Ja

 

 

Nein

Mittel bereits geplant

 

Ja

 

 

Nein

 

Höhe der geplanten Mittel

Mehrbedarf

Gesamtkosten

 

Deckungsvorschlag

Betrag

Kostenträger

Konto

Bezeichnung des Kostenträgers/Konto

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten:

 

Raum für zusätzliche Eintragungen:

 

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Anlagen

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