Beschlussvorlage - 2016/0028

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
1.Die während der erneuten Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger               öffentlicher Belange im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung zum geänderten               Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 40 „Am Jugendpark“ vorgebrachten Stellungnahmen hat               die Stadtvertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a) berücksichtigt werden Anregungen von:

  • Landesamt für innere Verwaltung M-V
  • Planungsverband TGG Valluhn/Gallin
  • Staatl. Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
  • Landkreis Ludwigslust-Parchim
  • Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz M-V

 

b) teilweise berücksichtigt werden Anregungen von:

  • Landkreis Ludwigslust-Parchim, FD 53 Gesundheit
  • Schmincke & Lenz GbR

 

c) nicht berücksichtigt werden Anregungen von:

keine

 

d) beteiligte Behörden und sonstige Träger öffentliche Belange, die keine Hinweise und
   Anregungen in der Stellungnahme vorgetragen haben

  • Stadtwerke Hagenow
  • Landesamt für Kultur und Denkmalpflege M-V
  • Stadt Wittenburg

 

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Sachverhalt

Problembeschreibung/Begründung:
Aus den vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit, Behörden und Trägern öffentlicher Belange während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB machten sich Änderungen/Ergänzungen der Planungsunterlagen erforderlich. Somit war gemäß § 4a Abs. 3 BauGB der geänderte Entwurf erneut öffentlich auszulegen. Auf der Stadtvertretersitzung vom 27.02.2014 wurde der Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung des geänderten Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 40 gefasst.

Die erneute öffentliche Auslegung erfolgte vom 07.04.2014 bis zum 09.05.2014 im Rathaus der Stadt Hagenow.

Die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

Die Stellungnahmen liegen nunmehr vor. Es ist jetzt zu prüfen, inwieweit die vorgebrachten Anregungen in der Planung berücksichtigt werden sollen.

Auf der Stadtvertretersitzung vom 16.10.2014 wurde der Abwägungsbeschluss für das Flurstück 60/9 (Baufeld 1) einschließlich der Zufahrt von der Parkstraße vorbehaltlich des Nachweises der Eintragung einer Baulast bzw. der gesicherten Aussicht auf Eintragung einer Baulast für die öffentlich rechtlich gesicherte Erschließung von der Königsstraße gefasst. Die Eintragung der Baulast liegt seit dem 18.05.2015 vor, so dass für das Baufeld 1 der Planungsstand nach § 33 BauGB festgestellt werden konnte. Für die übrigen Baufelder liegt der Antrag auf Eintragung einer Baulast beim Landkreis vor, so dass der Abwägungsbeschluss nunmehr für den gesamten Bebauungsplan gefasst werden kann.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Ja

 

x

Nein

Maßnahme des Ergebnishaushaltes

 

Ja

 

 

Nein

Maßnahme des Finanzhaushaltes

 

Ja

 

 

Nein

Mittel bereits geplant

 

Ja

 

 

Nein

 

Höhe der geplanten Mittel

Mehrbedarf

Gesamtkosten

 

Deckungsvorschlag

Betrag

Kostenträger

Konto

Bezeichnung des Kostenträgers/Konto

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten:

 

Raum für zusätzliche Eintragungen:

 

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Anlagen

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