Beschlussvorlage - 2022/0373

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Dem Antrag auf Abweichung / Befreiung von den Festsetzungen des § 8 Dachaufbauten / Dachflächenfenster der Gestaltungssatzung "Altstadt Hagenow" für das Gebäude Lange Straße 114 wird zugestimmt.

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Sachverhalt

Das Gebäude Lange Straße 114 liegt im ausgewiesenen Sanierungsgebiet, im Geltungsbereich der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung der Stadt Hagenow sowie im ausgewiesenen Denkmalbereich „Hagenow – Altstadt“. Ebenfalls ist das Gebäude als Einzeldenkmal erfasst und wird in der Denkmalliste des Landkreises Ludwigslust-Parchim geführt.

Geplant ist die Schaffung von 4 Wohneinheiten im Dachgeschoss des Gebäudes Lange Straße 114 und damit die Anordnung von 4 Gauben pro Dachseite. Gemäß § 8 Abs. 4 Gestaltungssatzung "Altstadt Hagenow" sind jeweils drei Dachgauben pro Hauptseite zulässig.

Der Fachbereich III, das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege und die Rahmenplanerin der Stadt Hagenow haben sich nochmal sehr detailliert mit dem zuständigen Architekten auseinander gesetzt. 

 

Im Ergebnis kann mitgeteilt werden, dass die Anzahl von vier verkleinerten Gauben angesichts der ansonsten nicht anzutreffenden Größe des Objektes aus städtebaulicher und auch denkmalpflegerischer Sicht, gestalterisch zu befürworten ist.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Ja

 

 x

Nein

Maßnahme des Ergebnishaushaltes

 

Ja

 

 x

Nein

Maßnahme des Finanzhaushaltes

 

Ja

 

 x

Nein

Mittel bereits geplant

 

Ja

 

 x

Nein

 

Höhe der geplanten Mittel

Mehrbedarf

Gesamtkosten

 

Deckungsvorschlag

Betrag

Kostenträger

Konto

Bezeichnung des Kostenträgers/Konto

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten:

 

Raum für zusätzliche Eintragungen:

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Anlagen

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