Beschlussvorlage - 2022/0393

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Hagenow stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Stadt Hagenow zum 31.12.2019 i. d. F. vom 12.05.2022 fest.

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Sachverhalt

Die Stadt Hagenow hat dem Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) den Jahresabschluss der Stadt Hagenow im Juli 2022 zur Prüfung zur Verfügung gestellt. Der RPA hat daraufhin den Jahresabschluss der Stadt Hagenow zum 31. Dezember 2019 gemäß § 3a KPG geprüft. Der RPA hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Prüfungsbericht incl. des Prüfungsvermerks und des Bestätigungsvermerks ist dieser Vorlage beigefügt.

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung durch die Stadtvertretung Hagenow entgegenstehen könnten.

 

Die Bilanzsumme beträgt:                                                                                   69.731.606,09 €

Das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen 2019 beträgt                       - 766.034,74 € 

Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage beläuft sich auf                  591.522,52 €

Das Jahresergebnis 2019 beträgt nach Entnahme aus Rücklagen                         - 174.512,22 €

Ergebnisvortrag aus dem Haushaltsvorjahr                                                             174.512,22 €

Das Ergebnis zum 31.12. 2019 beträgt nach Verwendung Ergebnisvortrag                      0,00 €

Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31.12.

des Haushaltsjahres beträgt                                                                                    2.881.054,05 €

Der Stand der liquiden Mittel zum 31.12. des Haushaltsjahres beträgt                 3.802.805,12 €

Die Abnahme der liquiden Mittel im Haushaltsjahr beträgt                                     177.850,01 €

Der Haushaltsausgleich ist für das Haushaltsjahr 2019 der Stadt Hagenow in der Ergebnisrechnung gemäß § 16 Abs. 2 Nr. 1 GemHVO nach Ausgleich durch den Ergebnisvortrag gegeben. In der Finanzrechnung ist der Haushaltsausgleich gemäß § 16 Abs. 2 Nr. 2 GemHVO ebenfalls gegeben.

 Der RPA hat in seiner Sitzung am 24.08.2022 beschlossen, der Stadtvertretung die Feststellung des Jahresabschlusses für die Stadt Hagenow zum 31.Dezember 2019 i. d. F. vom 12.05.2022 zu empfehlen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

x 

Ja

 

 

Nein

Maßnahme des Ergebnishaushaltes

x 

Ja

 

 

Nein

Maßnahme des Finanzhaushaltes

x 

Ja

 

 

Nein

Mittel bereits geplant

x 

Ja

 

 

Nein

 

Höhe der geplanten Mittel

Mehrbedarf

Gesamtkosten

 

Deckungsvorschlag

Betrag

Kostenträger

Konto

Bezeichnung des Kostenträgers/Konto

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten:

 

Raum für zusätzliche Eintragungen:

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Anlagen

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