Beschlussvorlage - 2022/0398
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7 „Photovoltaikanlage Sudenhof“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauen / Ordnung / Grundstücks- und Gebäudemanagement
- Bearbeiter:
- Anja Hoffmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr
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Vorberatung
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23.08.2022
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Hagenow
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Entscheidung
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08.09.2022
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Beschlussvorschlag
- Die Stadtvertretung der Stadt Hagenow fasst den Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7 der Stadt Hagenow „Photovoltaikanlage Sudenhof“.
- Der Plangeltungsbereich befindet sich in der Gemarkung Sudenhof, Richtung Kirch Jesar, in der Nähe der ehemaligen Deponie Hagenow und umfasst die Flurstücke 55/13, 56/1, 48/1, 49, 50/1, 54, 51, 53, 52, 59/10, 63/4, 59/7, 66 und 59/9 der Flur 1, Gemarkung Sudenhof.
- Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen gemäß der anliegenden Planzeichnung.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) erfolgt schriftlich.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird durch Auslegung der Planunterlagen durchgeführt.
- Es ist ein städtebaulicher Vertrag mit dem Projektträger abzuschließen.
- Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen wird ein Planungsbüro in Abstimmung mit der Stadt Hagenow auf Kosten des Vorhabenträgers beauftragt.
Sachverhalt
Die mea Solar GmbH, Obotritenring 40, 19053 Schwerin beabsichtigt, beidseitig der oben genannten Straße in Richtung Kirch Jesar Freiflächen-Photovoltaikanlagen zu errichten.
Die dazu erforderlichen Flächen sind gesichert.
Zur Schaffung des notwendigen Baurechts für das Vorhaben bittet die mea Solar GmbH, Obotritenring 40, 19053 Schwerin um Einleitung und Durchführung des Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Photovoltaikanlage Sudenhof“.
Sämtliche Kosten der Aufstellung des vorhabenbezogenen B-Plans und der damit verbundenen F-Planänderung trägt die mea Solar GmbH, Obotritenring 40, 19053 Schwerin. Die Anfertigung der Unterlagen und die Durchführung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen B-Plans werden von Herrn Dipl.-Ing. Wolfgang Geistert aus Krakow am See realisiert.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen |
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Ja |
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x |
Nein |
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Maßnahme des Ergebnishaushaltes |
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Ja |
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Nein |
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Maßnahme des Finanzhaushaltes |
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Ja |
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Nein |
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Mittel bereits geplant |
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Ja |
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Nein |
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Höhe der geplanten Mittel |
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Mehrbedarf |
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Gesamtkosten |
€ |
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Deckungsvorschlag |
Betrag |
Kostenträger |
Konto |
Bezeichnung des Kostenträgers/Konto |
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€ |
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Folgekosten:
Raum für zusätzliche Eintragungen:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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820,9 kB
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