Beschlussvorlage - 2022/0403

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 Dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 7 „Eigenheimbau Hagenow Heide“, -Dachneigung- für die Errichtung einer Garage – gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.

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Sachverhalt

Der Bebauungsplan Nr. 7 „Eigenheimbau Hagenow Heide“ ist rechtskräftig. Entsprechend den Festsetzungen ist eine Dachneigung von 38 ° bis 50 ° zulässig. Die gilt auch für Nebengebäude, Carports und Garagen, soweit im B-Plan keine anderen Festsetzungen getroffen wurden.

Gemäß § 31 Abs. 2 stellen die Eigentümer des Flurstückes 168/24 der Flur 1 in der Gemarkung Hagenow Heide den Antrag, von der Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Eigenheimbau Hagenow Heide“ – Dachneigung - für die Errichtung einer Garage befreit zu werden.

Mit der geplanten 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Eigenheimbau Hagenow Heide“ soll die bislang festgesetzte Dachneigung nur noch für Hauptgebäude gelten. Garagen, Carports und Nebenanlagen werden von der Festsetzung ausgeschlossen.

Um den Grundstückseigentümern bereits vorab die Errichtung ihrer Garage mit Flachdach zu ermöglichen, wurde der Antrag auf Befreiung von den o.g. Festsetzungen gestellt.

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Ja

 

 x

Nein

Maßnahme des Ergebnishaushaltes

 

Ja

 

 

Nein

Maßnahme des Finanzhaushaltes

 

Ja

 

 

Nein

Mittel bereits geplant

 

Ja

 

 

Nein

 

Höhe der geplanten Mittel

Mehrbedarf

Gesamtkosten

 

Deckungsvorschlag

Betrag

Kostenträger

Konto

Bezeichnung des Kostenträgers/Konto

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten:

 

Raum für zusätzliche Eintragungen:

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Anlagen

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