Beschlussvorlage - 2021/0316

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Hagenow beschließt die in der Anlage beigefügte Neufassung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadtbibliothek Hagenow.

Die Stadtvertretung der Stadt Hagenow billigt die vorgelegte Kalkulation.

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Sachverhalt

Angefangen beim Text der Satzung bis hin zu den Gebühren war es nach über einem Jahrzehnt an der Zeit, die Satzung den neuen Gegebenheiten anzupassen und insgesamt neu zu fassen. Vom reinen Medienverleihzentrum hat sich die Stadtbibliothek Hagenow zu einem Treffpunkt mit vielfältigen Angeboten entwickelt. Dem soll die neue Satzung Rechnung tragen.

 

Auf tiefgründige Veränderungen wird wie folgt eingegangen:

 

1. Benutzungsgebühr

„ The public library shall in principle be free of charge.” – “Die Öffentliche Bibliothek soll grundsätzlich gebührenfrei nutzbar sein.” So deklarierten es IFLA und UNESCO in ihrem Manifest für öffentliche Bibliotheken 1994.

 

Wenn denn Benutzungsgebühren zur Erzielung eines höheren Kostendeckungsgrades erhoben werden müssen, so sollten sie sich in dem in Bibliotheken üblichen Rahmen bewegen.

Außerdem sollte ein Modell eingeführt werden, bei dem Kunden, die bereit sind, eine höhere Jahresbenutzungsgebühr zu zahlen, Anrecht auf bestimmte, im Voraus festgelegte Vergünstigungen haben. Dieses Modell finden Sie in der Anlage „Abgestufte Leistungsangebote“.

 

2. Säumnisgebühren

In Zukunft werden nur noch 2 Mahnungen verschickt, ehe der Mahnfall an die Stadtkasse übergeben wird. Außerdem werden die Versäumnisgebühren in der zweiten Woche beträchtlich erhöht, um der Motivation, die Medien zügig zurückzugeben, mehr Nachdruck zu verleihen.

 

3. Leihverkehr

Um dem Grundsatz Chancengleichheit und freien Zugang zu Informationen gerecht zu werden, stellen große Bibliotheken kleinen Bibliotheken per Fernleihe ihren Bestand zur Verfügung. Der Leihverkehr dient dabei primär der wissenschaftlichen Aus- und Fortbildung.

Die Höhe der Portokosten und evtl. zusätzlicher Gebühren durch die Fernleihumlage für Medien, die nicht aus dem norddeutschen Raum verschickt werden, lassen sich im Voraus nicht ermitteln. Für das praktische Handling kommt deshalb nur eine Pauschalgebühr in Frage. Die Höhe dieser Gebühr hängt davon ab, wie hoch der Deckungsgrad sein soll. Ist die Fernleihe eine wichtige Serviceleistung, die auch von Schülern bei der Erstellung ihrer Facharbeit in ausreichendem Maße in Anspruch genommen werden kann? Oder ist den Kunden zuzumuten, alle dabei anfallenden Kosten zu übernehmen, weil die Stadt sich hier nicht in der Pflicht sieht?

 

Im Schnitt ergibt sich aus der zu zahlenden Fernleihumlage und den entstandenen Portokosten für das Verschicken der Medien ein Durchschnittsaufwand von 2,92 € pro Bestellung.

Bei einer Gesamtkostenkalkulation unter Berücksichtigung der Personalkosten, der Gemeinkosten und Sachkosten ergibt sich ein 100-prozentiger Kostendeckungsgrad bei einer Gebühr in Höhe von 3,40 €. Aber bitte beachten: Dieser Kalkulation wurden die Personalkosten 2019 zugrunde gelegt, die jedoch in den letzten Jahren stark variierten: 2019   3,75 Stellen, 2020 durch Langzeiterkrankung im Schnitt 2 Stellen.

 

Aus Sicht der Bibliothek wird eine Pauschalgebühr empfohlen, die nur die unmittelbaren Kosten in Form von Fernleihumlage und Portokosten abdecken, jedoch auch schon die nächste zu erwartende Portoerhöhung berücksichtigt.

 

4. Kopieren, Drucken, Scannen

Für Drucken und Kopieren entstehen reine Materialkosten in Höhe von 3 Cent pro Din A4-Seite s/w bzw. 5 Cent Din A4 farbig. Bei einer Gesamtkostenrechnung ergeben sich weitere 81 bzw. 85 Cent pro Kopie. Die Differenz zwischen den eigentlichen Materialkosten und dem Ergebnis der Gesamtkostenrechnung ist sehr hoch. Wenn man dann noch bedenkt, dass die Gesamtkosten (Personal, Gemeinkosten und sonstige Sachkosten) auch entstehen, wenn kein Kopierdienst angeboten wird, stellt sich die Frage, ob wirklich dieser Betrag auf den Kunden umgelegt werden soll.

Scans verursachen geringere Materialkosten, sind aber etwas zeitaufwendiger.

 

5. Ersatzausweis

Für das Ausstellen eines Ersatzausweises liegt eigenes Verschulden vor, so dass in diesem Fall die Kosten gedeckt sein sollten.

Die Gesamtkostenrechnung ergibt 1,70 € für das Erstellen eines Ersatzausweises.

 

7. Internetnutzung

Als digitaler Knotenpunkt der Stadt Hagenow bietet die Stadtbibliothek über das Tourismus-WLAN-in-MV einen kostenfreien Zugang zum Internet. Anstelle der festen EDV-Arbeitsplätze für das Publikum konnte sich die Stadtbibliothek dank des Förderprogramms „WissensWandel“ mit mobilen Endgeräten ausstatten. Das hat unter anderem den Vorteil, dass Benutzer der EDV-Arbeitsplätze in der ganzen Bibliothek, aber auch außerhalb arbeiten können und so auch in Zukunft die Abstandsregeln einhalten können. Das interne sichere WLAN-Netz steht weiterhin kostenpflichtig an den festen öffentlichen PC-Arbeitsplätzen zur Verfügung.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

x

Ja

 

 

Nein

Maßnahme des Ergebnishaushaltes

x

Ja

 

 

Nein

Maßnahme des Finanzhaushaltes

x

Ja

 

 

Nein

Mittel bereits geplant

x

Ja

 

 

Nein

 

Höhe der geplanten Mittel

Mehrbedarf

Gesamtkosten

 

Deckungsvorschlag

Betrag

Kostenträger

Konto

Bezeichnung des Kostenträgers/Konto

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten:

 

Raum für zusätzliche Eintragungen:

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Anlagen

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