Beschlussvorlage - 2022/0346

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt die Haushaltssatzung 2022 der Stadt Hagenow mit der Anlage Haushaltsplan und dessen Bestandteile Ergebnis- und Finanzhaushalt, den Teilhaushalten und den Stellenplan. Die anliegenden Wirtschaftspläne werden zur Kenntnis

genommen.

 

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Sachverhalt

Wie ursprünglich geplant, sollte der Haushalt für das Jahr 2022 noch im Dezember 2021 be-

schlossen werden. Dieses konnte aus folgenden Gründen nicht umgesetzt werden.

- Im Jahre 2021 hat sich bekanntlich infolge der Landtagswahl eine neue Landesregierung    formiert. Die administrativen Dienste wurden neu geordnet. Die Position der Landesregierung zu den Kommunalfinanzen galt es abzuwarten.

- Der Orientierungsdatenerlass für die Zahlungen aus dem Finanzausgleich des Landes ging Anfang Dezember ein.

- Infolge der Corona-Pandemie hat das Land den Kommunen höhere Zuweisungen gezahlt.

  Diese sollten mit der Finanzausgleichsmasse verrechnet werden. Das hätte fatale Folgen

  für die Kommunalhaushalte gehabt. Hier hat es erst mit dem Kommunalgipfel am   13.12.2021 Klarheit gegeben.

- Hinzu kamen die Unsicherheiten der im November anstehenden Steuerschätzung des  Bundes, die ebenfalls massiven Einfluss auf den städtischen- und den Landeshaushalt hat.

 

Die Grundlagen der Haushaltsplanung sind die Folgenden:

 

- Finanzausgleichsgesetz M-V vom 09.04.2020 (GVOBl. M-V 2020, S.166),

- Schreiben des amtierenden Ministers für Inneres und Europa vom 26.10.2021 zu den

  Planungsdaten zum Kommunalen Finanzausgleich zu den Jahren 2022 bis 2025

- Orientierungsdatenerlass des Ministeriums für für Inneres, Bau und Digitalisierung M-V vom 29.11.2021,

- Ergebnisse des Kommunalgipfels vom 13. Dezember 2021; Aktualisierung der

  Orientierungsdaten zum kommunalen Finanzausgleich ab 20. Dezember 2021

- Ergebnisse der 161. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ im Auftrage des

  Bundes vom 09.11. bis 11.11.2021in Berlin als Videokonferenz,

- Verordnung über die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils

  an der Einkommensteuer für die Jahre 2021, 2022 und 2023 vom 21.09.2020 (BGBl. Teil I

  Nr. 43 S. 2017),

- Verordnung über die Festsetzung der Länderschlüsselzahlen und die Ermittlung der

  Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils am Aufkommen der Umsatzsteuer

  nach § 5a des Gemeindereformgesetzes vom 21.09.2020 (BGBl. Teil I Nr. 43 S. 2018),

- Mittelanmeldungen der Fachbereiche zum Haushaltsplan 2022.

- Eine Mitteilung zum Umlagesatz der Kreisumlage lag zum Erstellungszeitpunkt nicht vor.

 

Im Ergebnisplan wird  zwar ein Minus von 871.300,00 Euro ausgewiesen, dieser Betrag kann jedoch vollumfänglich aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage gedeckt werden.

Insgesamt ist der Ergebnishaushalt im Planjahr sowie im Finanzplanungszeitraum ausgeglichen. Durch die hohe Investitionstätigkeit mit relativ geringer Förderung wird sich

ein Missverhältnis zwischen den Abschreibungen und der Auflösung von Sonderposten entwickeln, welches in Zukunft zu unausgeglichenen Ergebnisplänen führen kann.

 

Den Finanzhaushalt ist ebenfalls im Planjahr sowie im Finanzplanungszeitraum ausgeglichen, auch wenn in der Haushaltssatzung ein jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von – 5.334.000,00 Euro für 2022 ausgewiesen wird. Dieser ist durch eine Zuführung von 5.300.000,00 Euro zur Investitionsfinanzierung entstanden. Der Ausgleich erfolgt aus dem positiven Liquiditätsvortrag aus Vorjahren.

Das Investitionsvolumen beträgt im Finanzhaushalt insgesamt 13.538.700,00 Euro, im Vorjahr waren es 7.378.300,00 Euro. Hinzu kommen noch Übertragungsermächtigungen aus dem Haushaltsvorjahr.

Folgende Schwerpunkte aus der Investitionstätigkeit sind vorgesehen:

 

  • Zusätzlicher Eigenanteil an das Städtebauliche Sondervermögen Gestaltung Außenanlage  Stadtschule am Mühlenteich                                                             50.000,00 Euro
  • Planung und Neubau der Europaschule     6.826.600,00 Euro,
  • Neubau Hort mit Multifunktionsraum      4.905.000,00 Euro,
  • Kauf von Grundstücken          150.000,00 Euro,
  • Planung Erweiterung Kita Kleine Nordlichter       200.000,00 Euro,
  • Bau einer Leichtbauhalle für die Lagerung von Museumsgütern    530.000,00 Euro,
  • Straßenbau in Scharbow 2.BA         600.100,00 Euro,
  • Eigenanteil Städtebauförderung „Stadtumbau Ost“        96.000,00 Euro,
  • Anschaffung von Ausstattungungsgegenständen      123.300,00 Euro.

 

Eine Kreditaufnahme ist in 2022 nicht vorgesehen, im Finanzplanungszeitraum bis 2025 sind 8.900.000,00 Euro eingestellt. Die Kreditaufnahmen belasten den Haushalt im Finanzplanungszeitraum mit 782.400,00 Euro. Auch hier muss deutlich gesagt sein, dass Kreditaufnahmen kein Allheilmittel zur Finanzierung von Investitionen darstellen, da der Haushalt enorm belastet wird. Es darf in Zukunft nur Investitionen mit hoher Förderquote geben.

Zum Planungsende lag noch kein verbindlicher Kreisumlagesatz vor. In den Haushalt sind 42,5 v.H. eingestellt. Da der Landkreis ebenfalls vom Kommunalgipfel des Vorjahres profitiert, erwarten wir eine Senkung des Umlagesatzes.

Durch den Umlagesatz greift der Landkreis intensiv in das Haushaltsgeschehen der Kommune ein, 24.34% alle Aufwendungen sind dafür bereitzustellen.

Für 2022 sind 7.298.100,00 Euro geplant, im Vorjahr waren es 6.240.500,00 Euro.

 

 

Die Hebesätze haben sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. Durch die Erhöhung der landesdurchschnittlichen Hebesätze infolge der Neuregelung des Finanzausgleichs besteht aus Verwaltungssicht dringlich Handlungsbedarf. In 2022 soll es dazu zunächst Konsultationen im Fachausschuss geben, die sicherlich in allen Gremien fortzuführen sind.

 

Weiterführend und Vertiefend wird auf den Vorbericht und den Haushaltsplan verwiesen.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

X

Ja

 

 

Nein

Maßnahme des Ergebnishaushaltes

X

Ja

 

 

Nein

Maßnahme des Finanzhaushaltes

X

Ja

 

 

Nein

Mittel bereits geplant

 

Ja

 

X

Nein

 

Höhe der geplanten Mittel

Mehrbedarf

Gesamtkosten

 

Deckungsvorschlag

Betrag

Kostenträger

Konto

Bezeichnung des Kostenträgers/Konto

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten:

 

Raum für zusätzliche Eintragungen:

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Anlagen

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