Beschlussvorlage - 2022/0425
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 7 "Eigenheimbau Hagenow Heide" - Traufhöhe - gemäß § 31 Abs. 2 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauen / Ordnung / Grundstücks- und Gebäudemanagement
- Bearbeiter:
- Anja Hoffmann
- Verantwortlich:
- Dirk Wiese
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr
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Vorberatung
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22.11.2022
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Hagenow
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Entscheidung
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15.12.2022
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Sachverhalt
Der Bebauungsplan Nr. 7 „Eigenheimbau Hagenow Heide“ ist rechtskräftig. Entsprechend den Festsetzungen ist eine Traufhöhe von 4 m über Terrain zulässig.
Da das Grundstück tiefer als die angrenzende Straße liegt, stellt der Eigentümer der Flurstücke 168/2 und 123/27 der Flur 1, Gemarkung Hagenow Heide gemäß § 31 Abs. 2 BauGB den Antrag, von der Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Eigenheimbau Hagenow Heide“ - Traufhöhe - für die Errichtung seines Einfamilienhauses befreit zu werden.
Mit der geplanten 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Eigenheimbau Hagenow Heide“ soll die bislang festgesetzte Traufhöhe 4 m über Terrain geändert werden. Hierzu wird ein neuer Höhenbezugspunkt definiert.
Um den Grundstückseigentümern bereits vorab die Errichtung ihres Einfamilienhauses zu ermöglichen, wurde der Antrag auf Befreiung von den o.g. Festsetzungen gestellt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen |
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Ja |
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x |
Nein |
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Maßnahme des Ergebnishaushaltes |
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Ja |
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x |
Nein |
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Maßnahme des Finanzhaushaltes |
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Ja |
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x |
Nein |
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Mittel bereits geplant |
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Ja |
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Nein |
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Höhe der geplanten Mittel |
€ |
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Mehrbedarf |
€ |
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Gesamtkosten |
€ |
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Deckungsvorschlag |
Betrag |
Kostenträger |
Konto |
Bezeichnung des Kostenträgers/Konto |
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€ |
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€ |
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Folgekosten:
Raum für zusätzliche Eintragungen:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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436,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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346,2 kB
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