Beschlussvorlage - 2022/0425

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 7 „Eigenheimbau Hagenow Heide“ -Traufhöhe- gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.

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Sachverhalt

Der Bebauungsplan Nr. 7 „Eigenheimbau Hagenow Heide“ ist rechtskräftig. Entsprechend den Festsetzungen ist eine Traufhöhe von 4 m über Terrain zulässig.

Da das Grundstück tiefer als die angrenzende Straße liegt, stellt der Eigentümer der Flurstücke 168/2 und 123/27 der Flur 1, Gemarkung Hagenow Heide gemäß § 31 Abs. 2 BauGB den Antrag, von der Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Eigenheimbau Hagenow Heide“ - Traufhöhe - für die Errichtung seines Einfamilienhauses befreit zu werden.

 

Mit der geplanten 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Eigenheimbau Hagenow Heide“ soll die bislang festgesetzte Traufhöhe 4 m über Terrain geändert werden. Hierzu wird ein neuer Höhenbezugspunkt definiert.

Um den Grundstückseigentümern bereits vorab die Errichtung ihres Einfamilienhauses zu ermöglichen, wurde der Antrag auf Befreiung von den o.g. Festsetzungen gestellt.

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Ja

 

 x

Nein

Maßnahme des Ergebnishaushaltes

 

Ja

 

 x

Nein

Maßnahme des Finanzhaushaltes

 

Ja

 

 x

Nein

Mittel bereits geplant

 

Ja

 

 

Nein

 

Höhe der geplanten Mittel

Mehrbedarf

Gesamtkosten

 

Deckungsvorschlag

Betrag

Kostenträger

Konto

Bezeichnung des Kostenträgers/Konto

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten:

 

Raum für zusätzliche Eintragungen:

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Anlagen

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