Beschlussvorlage - 2024/0596

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung billigt den Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 „Wohnsiedlung Am Prahmer Berg“, bestehend aus der Satzung mit Planzeichnung (Teil A) und Text (Teil B) sowie der dazugehörigen Begründung mit Arbeitsstand vom 12.08.2024.

Die Öffentlichkeit ist nach § 3 Abs, 1 BauGB durch Auslegung am Verfahren zu beteiligen.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind nach § 4 Abs. 1 BauGB am Verfahren zu beteiligen.

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Sachverhalt

Der wirksame Bebauungsplan aus dem Jahre 2010 sieht auf den Flurstücken 7/4 und 7 /5 der Flur 19 in der Gemarkung Hagenow jeweils ein Wohngebäude mit seitlichen Grenzabständen von mindestens 3,0 m vor (Einzelhausbebauung). Je Einzelgebäude sind gemäß der textlichen Festsetzung Nr. 1.2.3 maximal zwei Nutzungseinheiten zulässig.

Da die Nachfrage nach Einzelgebäuden/Einfamilienhäusern an der Friedrich-Heincke-Straße im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 36 praktisch nicht vorhanden ist, soll der Bebauungsplan auf den o.g. Flurstücken geändert werden. Vorgesehen ist ein ca. 35 m langes Gebäude parallel zur Friedrich-Heincke-Straße mit acht behindertengerechten und barrierefreien Wohnungen. Durch die erhöhte bauliche Verdichtung sind u.a. Änderungen der Baugrenzen, der Traufhöhen, der Nutzungseinheiten erforderlich.

Wegen der erhöhten Anforderungen an den Lärmschutz wurde eine Schalltechnische Untersuchung erarbeitet, um einen ausreichenden Schallschutz in den geplanten Wohnungen zu gewährleisten.

Das Änderungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 36 soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden, da der Plangeltungsbereich des wirksamen Bebauungsplanes fast vollständig bebaut ist, sich die beiden Flurstücke 7/4 und 7/5 somit im planungsrechtlichen Innenbereich befinden und eine Nachverdichtung geplant ist. Eine Grundfläche von 20.000 m² wird nicht überschritten.

Die Stadtvertretung der Stadt Hagenow hat am 14.12.2023 den Aufstellungsbeschluss für die o.g. Planung gefasst. Der Vorhabenträger hat daraufhin die Vorentwürfe der Satzung und der Begründung anfertigen lassen. Die Unterlagen wurden mit dem Fachbereich III -Bauen und Umwelt abgestimmt und werden den städtischen Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Ja

 

 x

Nein

Maßnahme des Ergebnishaushaltes

 

Ja

 

 

Nein

Maßnahme des Finanzhaushaltes

 

Ja

 

 

Nein

Mittel bereits geplant

 

Ja

 

 

Nein

 

Höhe der geplanten Mittel

Mehrbedarf

Gesamtkosten

 

Deckungsvorschlag

Betrag

Kostenträger

Konto

Bezeichnung des Kostenträgers/Konto

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten:

 

Raum für zusätzliche Eintragungen:

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Anlagen

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