Beschlussvorlage - 2017/0037
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung des geänderten Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 42 der Stadt Hagenow für das Gebiet "Wohnbebauung Hagenow-Heide-Chaussee II" gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m § 4a Abs. 3 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauen / Ordnung / Grundstücks- und Gebäudemanagement
- Bearbeiter:
- Anja Hoffmann
- Verantwortlich:
- Wiese, Dirk
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr
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Vorberatung
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28.06.2017
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Hagenow
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Entscheidung
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28.06.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1.Der geänderte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 42 der Stadt Hagenow für das Gebiet „Wohnbebauung Hagenow-Heide-Chaussee II“ und die geänderte Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2. Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 42 der Stadt Hagenow für das Gebiet „Wohnbebauung Hagenow-Heide-Chaussee II“ und die geänderte Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.
Sachverhalt
Problembeschreibung/Begründung:
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 42 hat in der Zeit 06.03.2017 bis zum 07.04.2017 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen. Parallel wurden die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt. Der Beschluss über die Berücksichtigung vorgebrachter Stellungnahmen wird auf der Stadtvertretersitzung am 28.06.2017 gefasst.
Aus den vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange machten sich Änderungen/Ergänzungen der Planungsunterlagen erforderlich. Somit ist gemäß § 4a Abs. 3 BauGB der geänderte Entwurf erneut öffentlich auszulegen. Der vorliegende geänderte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 42 „Wohnbebauung Hagenow-Heide-Chaussee II“ und die geänderte Begründung sind erneut öffentlich auszulegen. Die erneute öffentliche Auslegung ist ortsüblich bekanntzumachen.
Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der erneuten öffentlichen Auslegung zu informieren und die Stellungnahmen abzufordern. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 42 unberücksichtigt bleiben können.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen |
| Ja |
| x | Nein | ||||
Maßnahme des Ergebnishaushaltes |
| Ja |
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| Nein | ||||
Maßnahme des Finanzhaushaltes |
| Ja |
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| Nein | ||||
Mittel bereits geplant |
| Ja |
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| Nein | ||||
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Höhe der geplanten Mittel | € | ||||||||
Mehrbedarf | € | ||||||||
Gesamtkosten | € | ||||||||
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Deckungsvorschlag | Betrag | Kostenträger | Konto | Bezeichnung des Kostenträgers/Konto | |||||
| € |
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| € |
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Folgekosten:
Raum für zusätzliche Eintragungen:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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3
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(wie Dokument)
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199,1 kB
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