Beschlussvorlage - 2018/0082

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt die Haushaltssatzung 2019 der Stadt Hagenow mit der

Anlage Haushaltsplan und dessen Bestandteile Ergebnis- und Finanzhaushalt,

den Teilhaushalten und den Stellenplan. Die anliegenden Wirtschaftspläne werden zur

Kenntnis genommen.

 

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Sachverhalt

Problembeschreibung/Begründung:


Die Umstellung des Planungsprozesses mit der früheren Abgabe der Haushaltsan-meldungen macht sich auch in diesem Jahr positiv bemerkbar. Befördernd zeigt sich auch die gute Konjunkturlage in Deutschland, welche sich in der Ausgangslage der zu planenden Haushaltsdaten widerspiegelt. Der Haushaltsentwurf wurde erstmals in seiner Urfassung am 27.08.2018 im Finanzausschuss vorgestellt. Hier wurde im Ergebnishaushalt nach Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage ein Fehlbetrag von 1.579.100,00 Euro ausgewiesen. Im Finanzhaushalt zeigte der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

ein Minusbetrag von 1.581.600,00 Euro an. Das kommende Haushaltsjahr zeigte sich dabei schon ausgeglichen. Jedoch in der Finanzplanung folgten ab 2020 hohe Fehlbeträge. Im Investitionshaushalt wurde eine Unterdeckung von 823.600,00 Euro ausgewiesen. Nach Beendigung der umfangreichen Haushaltsberatungen, in der Verwaltung und den Fachausschüssen, liegt nunmehr ein in allen Teilen ausgeglichener Haushaltsplan vor. Somit kann im dritten Jahr in Folge diese positive Bilanz gezogen werden. In dem erstellten Haushaltsplan, sind alle aktuell verfügbaren Finanzdaten eingeflossen.

 

Grundlagen der Haushaltsplanung sind die Folgenden:

 

 

- Erste Orientierungsdaten zur Haushaltsplanung 2019 vom 09.07.2018

- Orientierungsdatenerlass des Ministeriums für Inneres und Europa M-V vom 30.10.2018

- Ergebnisse der 154. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ im Auftrage des

  Bundes vom 23.10. bis 25.10.2018 in Hamburg.

- Schreiben des Landkreises vom 24.09.2018 zur Bestimmung des angemessenen Kreisum-

  lagesatzes 2019

- Verordnung über die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils

  an der Einkommensteuer für die Jahre 2018, 2019 und 2020 vom 27.09.2017 (BGBl. I S.

  3517)

- Verordnung über die Festsetzung der Länderschlüsselzahlen und die Ermittlung der

   Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils am Aufkommen der Umsatzsteuer

   nach § 5a des Gemeindereformgesetzes vom 02.01.2018 (BGBl. I S. 50)

- Mittelanmeldungen der Fachbereiche zum Haushaltsplan 2019.

 

Der in der Haushaltsatzung ausgewiesene negative Saldo der ordentlichen Erträge und Auf-

wendungen in Höhe von 1.050.300,00 Euro kann voll durch eine Entnahme aus der zweck-gebundenen Kapitalrücklage ausgeglichen werden. Gemäß § 18 Abs.4 GemHVO-Doppik MV ist diese Ausgleichsmöglichkeit vom Gesetzgeber ermöglicht.

Dadurch ist der Ergebnishaushalt auch in den Folgejahren ausgeglichen.

Im Finanzhaushalt wird nach der Tilgungsleistung von 258.700,00 Euro ein positiver Saldo

der laufenden Ein- und Auszahlungen in 2019 erzielt, dieses ist auch im Finanzplanungszeit- raum der Fall.

Der Ausgleich wurde jedoch nur durch den hohen Liquiditätsstatus aus 2018 und früheren Jahren möglich. Die Liquidität geht in den Folgejahren wieder zurück.

Auch in 2019 sind wir in der Lage die neue Möglichkeit gemäß § 12 Punkt 4 GemHVO zu nutzen, indem freie Liquiditätsmittel als Saldo aus den ordentlichen Ein- und Auszahlungen zur Investitionsfinanzierung genutzt werden. In 2019 führen wir 320.500,00 Euro dem Investitionshaushalt zu.

Diese Zuführung, die sich laut Finanzplanung auch in den Folgejahren ergibt, stellt somit ein eigenständiges kreditunabhängiges Finanzierungsinstrument im Investitionsbereich dar.

Die Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit betragen 4.655.100,00 Euro. Somit ein deutlicher Zuwachs gegenüber dem Vorjahr(1.905.400,00 Euro).

Verpflichtungsermächtigungen sind in Höhe von 2.560.000,00 Euro in der Haushaltssatzung

verankert, davon entfallen 2.150.000,00 Euro zur Absicherung des 2. Bauabschnittes des Neubaus des Hortgebäudes auf dem Schulstandort im Wohngebiet „ Am Kietz“. Der Restbetrag ist für die Bereitstellung der noch nicht genehmigten Eigenanteile für die Städte-

bauförderung bis zum Jahr 2022 vorgesehen.

Eine Kreditaufnahme ist in 2019 nicht vorgesehen. Jedoch wird durch die geplante hohe

Investitionstätigkeit insbesondere am Schulstandort der Europaschule eine Kreditinan-

spruchnahme bis 2022 in Höhe von 3.200.000,00 Euro prognostiziert.

Dafür müssen jedoch in den zukünftigen Haushalten Freiräume zur Bedienung der Zins-

und Tilgungslasten geschaffen werden.

 

Infolge des vorhandenen Haushaltsausgleichs werden gemäß § 15 Abs.1 GemHVO-Doppik

MV für bestimmte ordentliche Aufwendungen und Auszahlungen Übertragungsermächti- gungen erteilt.

Trotz der guten Ausgangssituation hat sich jedoch gezeigt, dass sich die finanziellen Rahmenbedingungen in den Folgejahren verschlechtern. Wir sind gut beraten, das Thema der Haushaltskonsolidierung nicht aus dem Focus zu verlieren.

 

Weiterführend wird auf den Vorbericht und den Haushaltsplan verwiesen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

X

Ja

 

 

Nein

Maßnahme des Ergebnishaushaltes

X

Ja

 

 

Nein

Maßnahme des Finanzhaushaltes

X

Ja

 

 

Nein

Mittel bereits geplant

 

Ja

 

X

Nein

 

Höhe der geplanten Mittel

Mehrbedarf

Gesamtkosten

 

Deckungsvorschlag

Betrag

Kostenträger

Konto

Bezeichnung des Kostenträgers/Konto

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten:

 

Raum für zusätzliche Eintragungen:

 

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Anlagen

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