Beschlussvorlage - 2016/0038

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 


Die Stadtvertretung beschließt die Haushaltssatzung 2016 der Stadt Hagenow mit der Anlage Haushaltsplan und dessen Bestandteile Ergebnis- und Finanzhaushalt, den Teilhaushalten und den Stellenplan. Die anliegenden Wirtschaftspläne werden zur Kenntnis genommen.

 

 

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Sachverhalt

Problembeschreibung/Begründung:

 

Auch für den Haushalt 2016 waren Erwartungsgemäß wieder umfangreiche Vorarbeiten und Beratungen innerhalb der Verwaltung und dem Finanzausschuss und den Fachausschüssen erforderlich. Schon im Vorjahreshaushalt war aus den Daten der Finanzplanung erkennbar,

dass im Jahr 2016 mit einer hohen Fehlbetragsentwicklung zu rechnen ist

Im Ursprungsentwurf 2016 wurde ein Minus im Ergebnishaushalt von 2.222.500,00 Euro ausgewiesen, im Zuge der Haushaltsberatungen ging der Fehlbetrag deutlich auf 673.300,00 Euro zurück und im Finanzhaushalt stand ein Minus von 911.800,00 Euro zu Buche.

Durch die Verbesserung der zu erwartenden Ertragslage bei den Gewerbesteuern konnte der Planansatz für 2016 nochmal erhöht werden, er stieg um 350.000,00 Euro an. Gegenüber der Ursprungsplanung ist somit ein Plus von 550.000,00 Euro bei den Gewerbesteuern zu verzeichnen.

Somit gingen die Fehlbeträge auf 359.300,00 Euro im Ergebnis- und auf 597.800,00 Euro

im Finanzhaushalt zurück.

Ausgehend von dieser Situation galt es weitere Konsolidierungsmaßnamen auf den Weg zu

bringen. Diese sind in Punkt 20 im Vorbericht des Haushaltsplanes dargestellt.

Schon die Ermittlung dieser kleinen Anzahl von Konsolidierungsmaßnahmen hat gezeigt, wie

schwierig es ist, geeignete und realisierbare Maßnahmen zu finden. Letztlich stand das Ziel der Erhaltung der vielfältigen Leistungen auch im sogenannten freiwilligen Bereich im Mittel-

punkt. Das bedeutet jedoch auch, dass die Aufwendungslasten für den Bürger und unsere gewinnträchtigen Betriebe ansteigen.

Andererseits bestand Handlungsbedarf, da von Landes- wie auch von Kreisseite immer wieder die Hebesatzgestaltung der Städte und Gemeinden kritisch betrachtet werden.

Beispielsweise lag bei Kommunen in vergleichbarer Einwohnerzahl schon 2006 einen Durch-

schnittssatz bei der Gewerbesteuer von 342 v.H. vor.

 

Die Grundlagen des Haushaltsplanes sind die Folgenden:

- Orientierungsdatenerlass des Ministeriums für Inneres und Sport M-V vom 08.09.2015

- Ergebnisse der Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ im Auftrage des Bundes

  vom 03.-05.11.2015 in Nürnberg

- Hinweise zu den Haushalten der Kommunen für 2016, Schreiben der Rechtsaufsichts-

  behörde vom 10.11.2015

- Kreistagsbeschluss vom 10.12.2015 zum Kreisumlagesatz 2016

- Allgemeine Hinweise zum kommunalen Finanzausgleich M-V für die Monate Januar

  bis Juni 2016 Erlass vom 21.12.2015

- Verordnung über die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindean-

  teils an der Einkommensteuer für die Jahre 2015, 2016 und 2017 vom 23.09.2014 (BGBl.

  S. 1554)

- Verordnung über die Festsetzung der Länderschlüsselzahlen und die Ermittlung der

   Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils am Aufkommen der Umsatzsteuer

   nach § 5c des Gemeindereformgesetzes vom 23.09.2014 (BGBl. I S. 1555)

- Feststellungsbeschluss zur Kreisumlage 2016 vom 08.02.2016

- Mittelanmeldungen der Fachbereiche zum Haushaltsplan 2016

 

Der diesjährige Haushalt, dem wiederum eine positive Ertragsentwicklung und Haushaltsdisziplin unterstellt wird, zeigt sich erstmals nach 2012 wieder nach geltendem Kommunalhaushaltsrecht § 43 ff KV-MV und § 16 GemHVO-Doppik in beiden Haushaltsbestandteilen in 2016 als ausgeglichen.

Dieses ist für die finanzielle Handlungsfähigkeit für die Kommune von herausragender Bedeutung.

Die eingeleiteten Konsolidierungsmaßnahmen zeigen nicht nur in 2016 einen ausgeglichenen Ergebnishaushalt, sondern die gestiegene Ertragskraft sowie die Minimierung von Aufwendungen reduzieren die Minusbeträge im Planungszeitraum bis 2019 um 2.772.200,00 Euro Hinzu kommen Einsparungen für nicht aufzunehmende Kassenkredite.

Nach jetziger Rechnung liegt der Minusbetrag in der Ergebnisrechnung zum Ende des

Finanzplanungszeitraumes bei dem überschaubaren Betrag von 216.500,00 Euro.

Die vorgenannten Einsparungen gelten auch im Finanzhaushalt. Dennoch verläuft die

Liquiditätsentwicklung zum Ende des Finanzplanungszeitraumes nicht so positiv wie

im Ergebnishaushalt. Kumuliert läuft hier ein Liquiditätsminus von 966.700,00 Euro

auf, ohne Konsolidierungsbeitrag wären es aber über 4.000.000,00 Euro gewesen.

 

Deshalb ist es überaus wichtig, den begonnenen Konsolidierungsprozess erfolgreich fortzusetzen.

Für Investitionen sind in 2016 2.081.500,00 Euro vorgesehen. Eine Kreditaufnahme zur

Investitionsfinanzierung ist nicht geplant. Der Kreditstand betrug zum 31.12.2015

3.441.832,02 Euro.

 

Die Verpflichtungsermächtigungen dienen zur Absicherung der Eigenanteile für das Sanierungsgebiet –Zentrum-.

Weiterführend wird auf den Vorbericht zum Haushaltsplan und den Plan selbst verwiesen.

 

 

 

 


 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

x

Ja

 

 

Nein

Maßnahme des Ergebnishaushaltes

x

Ja

 

 

Nein

Maßnahme des Finanzhaushaltes

x

Ja

 

 

Nein

Mittel bereits geplant

 

Ja

 

x

Nein

 

Höhe der geplanten Mittel

Mehrbedarf

Gesamtkosten

 

Deckungsvorschlag

Betrag

Kostenträger

Konto

Bezeichnung des Kostenträgers/Konto

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten:

 

Raum für zusätzliche Eintragungen:

 

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Anlagen

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